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13. April 1932
Die "Sturmtruppen" der NSDAP werden verboten

   
SA-Männer im Ruhrgebiet mit Grubenlampen 1932.

Im März 1932 fand die preußische Polizei im Rahmen von Hausdurchsuchungen bei der NSDAP die sogenannten "Boxheimer Dokumente", die den Plan der Partei für einen gewaltsamen Umsturz offen legen. Aus Angst vor einem Staatsstreich verbot die Reichsregierung am 13. April die militärähnlichen Organisationen der NSDAP, die SA und SS.

Nach der Reichstagswahl im September 1930 war die NSDAP zur zweitstärksten politischen Kraft im Parlament geworden. Das Kabinett von Reichskanzler Brüning war unschlüssig, ob es die NSDAP verbieten oder zur Mitarbeit im bestehenden System bewegen sollte. Auch der Kanzler hatte zunächst die Hoffnung, dass sich die radikale Partei, die er nicht als homogen qualifizierte, im Falle einer praktischen Bewährungsprobe in ihre verschiedenartigen Bestandteile auflösen werde. Doch nach einem persönlichen Gespräch mit Hitler im Oktober 1930 entschied er, dass eine Zusammenarbeit nicht möglich sei, sondern dass er umgekehrt von der NSDAP eine scharfe Opposition gegen seine Regierung zu erwarten habe. Während Brüning im Folgenden auf eine polizeiliche Eindämmung setzte, erwog Reichspräsident von Hindenburg die Nationalsozialisten im Kabinett zu beteiligen.

Die NSDAP bewies ihre politische Schlagkraft ganz wörtlich aber vor allem auf der Strasse. Im Oktober 1931 schlossen sich die Nationalsozialisten, die Deutschnationale Volkspartei und "Der Stahlhelm" zur "Harzburger Front" zusammen. Ihre Gegner bei den Straßenschlachten zog im Dezember nach: das kommunistische "Reichsbanner" vereinigte sich mit den Gewerkschaften und den Arbeitersportverbänden zur "Eisernen Front". Durch spezielle Kampfausbildungen geschult und mehr und mehr radikalisiert trugen Nationalsozialisten und Kommunisten ihren Kampf um die Strasse aus, der meist blutig endete. Die Reichsregierung reagierte mit Verboten: auf dem Notverordnungsweg wurde ein Demonstrations-, Uniform- und Abzeichenverbot verhängt.

 
Putschversuch 1923 im Bild: Himmler (mit Fahne) und Röhm (dritter von rechts).
 

Nachdem die umstürzlerischen Pläne der NSDAP bekannt geworden waren, wurden schärfere Maßnahmen gefordert. Besonders Preußen und Bayern drohten mit einem Alleingang, falls sich die Reichsregierung nicht entschließen könnte. Die versicherte sich zunächst beim Reichspräsidenten, der einem Verbot der NS-Sturmtruppen zustimmte, und bei den Parteien, die "je nach ihrer politischen Einstellung mehr oder weniger offen die Beseitigung der SA´s begrüßen, da sie sich durch deren Bestand in ihrem politischen Dasein bedroht fühlen". (zit. Groener-Dokumente)

Am 13. April unterzeichnete der Reichspräsident die "Notverordnung zur Sicherstellung der Staatsautorität", die das Verbot der SA und der SS vorsah. In der Öffentlichkeit wurde die Verordnung zwiespältig aufgenommen. Im regierungsnahen und sozialdemokratischen Lager wurde die Maßnahme als Akt der staatlichen Notwehr gesehen, während deutschnationale Kreise von einer Benachteiligung des rechten Lagers überzeugt waren.

Rebecca Lammers

Quelle:
A.L. Mannes: Heinrich Brüning. Leben, Wirken, Schicksal. Olzog, München 1999

     
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