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8. März 1921
Im Januar 1921 hatten sich die Alliierten auf die Höhe der von Deutschland zu zahlenden Reparationen von 226 Milliarden Goldmark in 42 Jahresraten von zwei bis sechs Milliarden geeinigt. Zudem forderten sie 12 Prozent des Wertes der deutschen Ausfuhr. Diese gewaltigen Beträge orientierten sich weniger an der Leistungsfähigkeit der am Boden liegenden deutschen Wirtschaft als vielmehr an den Interessen der einzelnen Siegermächte, die nun endlich den Lohn des gewonnenen Krieges einstreichen wollten. Die Siegermächte forderten die deutsche Regierung am 3. März ultimativ auf, die Beschlüsse binnen vier Tagen anzunehmen oder befriedigende Gegenvorschläge vorzulegen; andernfalls würden Sanktionen erfolgen. Die Reichsregierung unter Constantin Fehrenbach lehnte empört ab. Doch die Alliierten machten Ernst. Am 8. März 1921 besetzten alliierte Truppen Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort. Die Grenze zwischen dem besetzten Gebiet und dem übrigen Reichsgebiet verwandelte sich in eine Zollgrenze, die den Warenaustausch und damit die Versorgung der Menschen sowie die Arbeitslosigkeit in den Besatzungszonen weiter verschärfte. Vor allem die französische Regierung versuchte, mit diesem Vorgehen die aus ihrer Sicht zu milden Bestimmungen des Versailler Vertrages doch noch in ihrem Sinne zu revidieren. Zwar waren die linksrheinischen Gebiete Deutschlands von alliierten Truppen besetzt, ebenso wie die Brückenköpfe Mainz, Koblenz und Köln, doch blieb die deutsche Staatshoheit erhalten. Die Arbeit der deutschen Behörden und Gerichte wurde von alliierter Seite grundsätzlich garantiert, unterlag aber der Kontrolle durch das Militär, das Vollmachten zum Erlass von Verordnungen hielt. Alle Verordnungen vom Reich oder von preußischer Seite dagegen mussten durch die Besatzungsbehörden gebilligt werden.
In Folge dieser Drohung trat die Regierung Fehrenbach am 4. Mai 1921 zurück. Ohne Wirkung waren die deutschen Proteste allerdings nicht geblieben. Die Reparationskommission reduzierte den geforderten Gesamtbetrag auf 132 Milliarden Goldmark. Außerdem bestand man nicht mehr auf der Auslieferung von hochrangigen Kriegsverbrechern, sondern stimmte Verfahren in Deutschland zu. Jährlich sollte Deutschland zwei Milliarden Goldmark, sowie 26 Prozent des Wertes seiner Exporte abgeben. 1921 mussten bereits 3,3 Milliarden Goldmark gezahlt werden, die erste Rate von einer Milliarde bis zum 30.Mai. Schon von diesem Betrag konnte die neue Regierung aber nur einen Bruchteil in bar auftreiben. Am 6. Mai wurde dieser Plan verkündet. Innerhalb von sechs Tagen musste die Reichsregierung zustimmen, sonst drohte die Besetzung des Ruhrgebiets. Mit 220 zu 172 Stimmen sprach sich der Reichstag schließlich für die Annahme aus und die Minderheitsregierung von Kanzler Wirth hatte ihren ersten parlamentarischen Erfolg. Damit begann in Deutschland die Phase der "Erfüllungspolitik", die vor allem von Wiederaufbau- und Außenminister Walther Rathenau geprägt wurde. Er hoffte die Unerfüllbarkeit der Reparationsforderungen zu beweisen und deren Revision gerade dadurch zu erreichen, dass Deutschland sie bis an die Grenzen des Möglichen zu erfüllen suchte. Ein Bemühen, das die Gläubiger keineswegs als ernsthaft anerkannten, zumal die Inflation in Deutschland weiter stieg und die Reichsregierung schon nach Zahlung der ersten Goldmilliarde die Aussetzung der Restzahlungen für 1922 beantragte. Sie teilte zugleich mit, Deutschland werde auch 1923 und 1924 keine Barzahlungen leisten können. Erst mit der Währungsreform 1923 und dem Ende der Hyperinflation schuf Reichskanzler Stresemann die Voraussetzungen für neue Verhandlungen. Der Dawes-Plan (1924) und der Young-Plan (1930) brachten dabei deutlich geringere Jahresraten für Deutschland. Rebecca Lammers Literatur:
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