Die
Ausstellung
 
Home
Führung
Chronik
Konzept
Köpfe
Regionen
Suchen
Feedback
E-Vote
Umfrage

  Epochen
der Zeitreise
  Gesamtindex
  NRW
  Nationalsozialismus
  Weimar
  Wilhelminische Zeit
  Gründerjahre
  Industrialisierung
  Preußenzeit
  Franzosenzeit
  Absolutismus
  Reformation
  Mittelalter
  Vorzeit
  Hilfe
 
Alle Artikel dieser Epoche

Kämpfer gegen den Hexenglauben
Friedrich Spee von Langenfeld und Dr. Johannes Weyer

In seiner berühmten Schrift "Cautio Criminalis" (rechtliche Bedenken wegen der Hexenprozesse) von 1631 schrieb der Jesuitenpater Friedrich Spee von Langenfeld:

"Persönlich kann ich unter Eid bezeugen, dass ich jedenfalls bis jetzt noch keine verurteilte Hexe zum Scheiterhaufen geleitet habe, von der ich unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte aus Überzeugung hätte sagen können, sie sei wirklich schuldig gewesen."

 
 
Friedrich Spee von Langenfeld

Friedrich Spee wurde am 25.2.1591 in Kaiserwerth geboren. Er besuchte die Jesuitenschule in Köln und trat 1610 in den Orden ein. Von 1612 bis 1615 studierte er Philosophie in Würzburg und von 1619 bis 1623 Theologie in Mainz. Nach seiner Priesterweihe 1622, war er von 1623-26 als Philosophieprofessor in Paderborn tätig. 1629 arbeite er erneut als Professor in Paderborn. Schwerwiegende Konflikte führten 1630 zum Ende seiner Lehrtätigkeit. Er arbeitete nun als Beichtvater und musste u.a. im Paderborner Land die zu Hexen Verurteilten zum Scheiterhaufen begleiten. Er versuchte die Greueltaten und die Grausamkeit der Folter allgemein bekannt zu machen und Unschuldige zu retten. Im Alter von 44 Jahren starb Friedrich Spee am 7.8.1635 in Trier.

"Cautio Criminalis" erschien anonym und ohne die Druckerlaubnis seines Ordens. Die Widmung lautete: "An die Obrigkeit Deutschlands". Auf 398 Seiten richtete er sich gegen die brutalen Foltern und die Ungerechtigkeit der Hexenprozesse, die er als systematische Vernichtung von Unschuldigen beschrieb. Spee ging das Risiko ein, des Irrglaubens und der Irrlehre bezichtigt und selbst auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden. Er stand jedoch unter dem Schutz eines Ordensgenerals in Rom. Nach einer weiteren anonym veröffentlichten Ausgabe ein Jahr später, verlor er diesen Schutz und musste den Orden verlassen. In seinen "Güldenen Tugendbuch" schrieb er:

"O Gott, wie wollte ich so gern helfen, wan ich könnte."


Schon vor dem Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld kämpfte ein Arzt, Dr. Johannes Weyer gegen die Hexenprozesse. Er versuchte durch medizinische und psychologische Erkenntnisse und Aufklärung gegen den Wahn vorzugehen.

"Alle Taten, welche die Hexen von sich erzählen, sind, wenn sie über die Natur hinausgehen, eitel Wahn und Einbildung. Sie hängen uns die Krankheiten nicht an, wie sie daselbst (unter der Folter) bekennen. Die Geistesverwirrung der Beschuldigten und die Habgier der Richter sind die Ursachen dessen, was dunkel ist."

Weyer wurde 1515 in Grave, nordöstlich von Hertogenbosch geboren und besuchte dort die Lateinschule. Im Alter von 15 Jahren lernte er den Gelehrten Agrippa von Nettesheim kennen. Dieser wurde sein Lehrmeister und Weyer folgte ihm nach Grenoble. Er promovierte 1534 in Orleans zum Doctor medicinae und arbeitete als praktischer Arzt. Ab 1538 war er als städtischer Arzt in Arnheim tätig. Als Leibarzt des Herzogs Wilhelm V. von Jülich, Kleve und Berg (von 1550-78) stand er unter besonderen Schutz und wirkte auf den Herzog in bezug auf die Hexenverfolgung ein. Der Herzog tolerierte in seinem Territorium weites gehend Religionsfreiheit und herrschte gerecht. So kam es in dieser Region kaum zu Verfolgungen. In einer Widmung an den Herzog heißt es:

"Nicht wie andere ziehst du verwirrte, arme, alte Weiber zu schweren Strafen heran . Du forderst den Beweis, und wenn sie wirklich Gift gegeben haben zum Morde an Menschen und Tieren, dann erst lässt du den Vorschriften der Gesetze freien Lauf."

Anders als Spee von Langefeld konnte Weyer größere Freiheiten genießen und unbeschadet Bücher veröffentlichen. So schrieb er in einem:

"Ihr Tyrann, blutrünstiger Richter, Schlächter, Folterknechte und wilde Räuber, die ihr die Menschlickkeit ausgetrieben habt und keine Gnade kennt! Ich lade Euch vor den Richterstuhl Gottes, der zwischen uns entscheiden wird, wo die Wahrheit, die ihr unter die Füße getreten habt, auferstehen und euch verdammen wird, racheheischend für Eure Unmenschlichkeit."

Sein berühmtes Werk "Über die Blendwerke der Dämonen, Zauberer und Giftmischer" bzw. "De praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis" erschien im Jahr 1563. Das Buch wurde in Basel gedruckt, in einer Stadt die nicht dem Hexenwahn verfallen war. Das Buch erschien in mehreren Übersetzungen und nach 20 Jahren bereits in der 5.Auflage. Weyer leistete als erster Widerspruch gegen den "Hexenhammer" von 1487 von den Inquisitoren Heinrich Justioris und Jacob Sprenger, dem allgemein anerkannten Regelwerk für Hexenverfahren. Das Vorwort seines Buches lautet:

"Von allem Unglück, das die Mannigfaltigkeit versteckter Meinungen durch des Satans Hilfe in unserer Zeit über die Christenheit gebracht hat, ist nicht das kleinste, dass unter dem Namen der Hexerei sich ein bösartiger Samen ausbreitet."

Mit 63 Jahren setzte er sich in Kleve zur Ruhe. 1688 verstarb der berühmte Arzt ganz plötzlich auf einer Reise nach Tecklenburg.

Literatur:
Wolf, Irmgard und Manfred Engelhardt: Kleine Chronik der Rheinlande. Bonn. 1996
Decker, Rainer: Die Hexen und ihre Henker. Ein Fallberícht. Freiburg im Breisgau. 1994

Quelle:
http://www.spee-kolleg.de/daten.htm
http://www.uni-koeln.de/~ahz26/weyer/index.htm
http://www.sfn.uni-muenchen.de/hexenverfolgung
http://members.aol.com/tombeee/hexverf/hexinhalt.html

     
[Impressum]
  Copyright De-Media.de 2002, Letzte Aktualisierung 07.03.2003