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Die
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1626-1631
Hexenprozesse in Köln
Die zeitliche und räumliche Ausprägung der Hexenverfolgung
und der Prozesse waren sehr unterschiedlich. Es gab Gebiete mit einer
geringen Verfolgungsintensität und regelrechte Zentren. Die Verfolgung
verlief in verschiedenen Wellen ab. Die größte nach der Reformation begann
1562/63 und endete um 1680.
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Im Kurfürstentum Köln begannen die Hexenverfolgungen
erst um 1626, als in anderen Gebieten der Prozess sich bereits auf
seinem Höhepunkt befand. 1607 wurde von dem Landesherren Ferdinand
von der Klausel eine für alle Landesteile des Kurstaates gültige
Hexenprozessordnung herausgebracht und nach und nach erweitert.
An Hand von 13 Indizien sollte man feststellen, wer sich anbietet,
anderen das Zaubern bei zubringen, wer mit zauberischen Gegenständen
und Gebärden umgeht oder auch nur ungewöhnliche Zeichen (Stigmata)
aufwies, wurde über die Anwendung von Folter entschieden.
1629 erschien in Köln das Buch "Commentarius ad L. Stigmata" von
Dr. Peter Ostermann, Professor für Zivilrecht an der Universität
Köln. Für Ostermann war allein das Hexenzeichen entscheidend und
Beweis genug, da:
"Gott dem Teufel nicht erlaube, es Unschuldigen einzuritzen".
Eine gegenläufige Meinung vertrat der Jesuit Friedrich
Spee von Langenfeld, in "Cautio criminalis" zu den Hexenzeichen:
"ich habe noch keine selbst gesehen, und werde
auch nicht daran glauben, wenn ich sie nicht sehe..."
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Zwischen 1627 und 1630 wurden in der Stadt Köln nach
Überlieferungen 33 Anklagen gegen Hexerei erhoben. Bis 1655 wurden 29
Hinrichtungen durchgeführt. Eine Selbstanzeige und die gleichzeitige
Denunzierung von Mitgliedern der Oberschicht waren oft die einzige Möglichkeit
der Folter zu entgehen, wie in dem Fall der Christina Plum 1629 in Köln.
Sie zeigte sich selbst als Hexe an und gab viele Mitglieder der Elite
als Mitwisser bzw. Mittäter an. Trotz allem wurde sie hingerichtet.
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Speziell für die Hexenprozesse wurden
Hexenkommissare eingesetzt. Zu den bekannten Kölner Kommissaren
gehörten Dr. Heinrich von Schultheiß, Lic. Kaspar Reinhard und Dr.
Franz Buirmann.
Heinrich von Schultheiß wurde durch
sein Buch "Instruction wie in Inquisition Sachen des gräulichen
Lasters Zauberey...zu procedieren" von 1634 berühmt. Auf 500 Seiten
gab er eine Anleitung, wie ein Prozess zu führen sei. 1616 wurde
er Hexenkommissar im Herzogtum Westfalen und bis 1643 war er in
diesem Amt tätig.
Kaspar Reinhard, ebenfalls Hexenkommissar von Westfalen wurde durch
seine Brutalität und Massenvernichtungen und als erfolgreicher Hexenjäger
bekannt.
Der aus Euskirchen stammende Buirmann wurde in den 1620er Jahren
Kommissar in Kurköln. Er machte durch willkürliche, meist aus persönlichen
Hintergrund vollzogene Prozesse auf sich aufmerksam. Ebenso wurde
ihm die eigene Bereicherung nachgesagt.
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Dr. Heinrich von Schultheiß
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Literatur:
Gerhard Schormann: Der Krieg gegen die Hexen. Köln. 1991.
Decker, Rainer: Die Hexen und ihre Henker. Ein Fallberícht. Freiburg
im Breisgau. 1994.
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