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Alle Artikel dieser Epoche

1626-1631
Hexenprozesse in Köln

Die zeitliche und räumliche Ausprägung der Hexenverfolgung und der Prozesse waren sehr unterschiedlich. Es gab Gebiete mit einer geringen Verfolgungsintensität und regelrechte Zentren. Die Verfolgung verlief in verschiedenen Wellen ab. Die größte nach der Reformation begann 1562/63 und endete um 1680.

Im Kurfürstentum Köln begannen die Hexenverfolgungen erst um 1626, als in anderen Gebieten der Prozess sich bereits auf seinem Höhepunkt befand. 1607 wurde von dem Landesherren Ferdinand von der Klausel eine für alle Landesteile des Kurstaates gültige Hexenprozessordnung herausgebracht und nach und nach erweitert.
An Hand von 13 Indizien sollte man feststellen, wer sich anbietet, anderen das Zaubern bei zubringen, wer mit zauberischen Gegenständen und Gebärden umgeht oder auch nur ungewöhnliche Zeichen (Stigmata) aufwies, wurde über die Anwendung von Folter entschieden.

1629 erschien in Köln das Buch "Commentarius ad L. Stigmata" von Dr. Peter Ostermann, Professor für Zivilrecht an der Universität Köln. Für Ostermann war allein das Hexenzeichen entscheidend und Beweis genug, da:
"Gott dem Teufel nicht erlaube, es Unschuldigen einzuritzen".

Eine gegenläufige Meinung vertrat der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld, in "Cautio criminalis" zu den Hexenzeichen:

"ich habe noch keine selbst gesehen, und werde auch nicht daran glauben, wenn ich sie nicht sehe..."

Zwischen 1627 und 1630 wurden in der Stadt Köln nach Überlieferungen 33 Anklagen gegen Hexerei erhoben. Bis 1655 wurden 29 Hinrichtungen durchgeführt. Eine Selbstanzeige und die gleichzeitige Denunzierung von Mitgliedern der Oberschicht waren oft die einzige Möglichkeit der Folter zu entgehen, wie in dem Fall der Christina Plum 1629 in Köln. Sie zeigte sich selbst als Hexe an und gab viele Mitglieder der Elite als Mitwisser bzw. Mittäter an. Trotz allem wurde sie hingerichtet.

Speziell für die Hexenprozesse wurden Hexenkommissare eingesetzt. Zu den bekannten Kölner Kommissaren gehörten Dr. Heinrich von Schultheiß, Lic. Kaspar Reinhard und Dr. Franz Buirmann.

Heinrich von Schultheiß wurde durch sein Buch "Instruction wie in Inquisition Sachen des gräulichen Lasters Zauberey...zu procedieren" von 1634 berühmt. Auf 500 Seiten gab er eine Anleitung, wie ein Prozess zu führen sei. 1616 wurde er Hexenkommissar im Herzogtum Westfalen und bis 1643 war er in diesem Amt tätig.
Kaspar Reinhard, ebenfalls Hexenkommissar von Westfalen wurde durch seine Brutalität und Massenvernichtungen und als erfolgreicher Hexenjäger bekannt.
Der aus Euskirchen stammende Buirmann wurde in den 1620er Jahren Kommissar in Kurköln. Er machte durch willkürliche, meist aus persönlichen Hintergrund vollzogene Prozesse auf sich aufmerksam. Ebenso wurde ihm die eigene Bereicherung nachgesagt.

 
Dr. Heinrich von Schultheiß

Literatur:
Gerhard Schormann: Der Krieg gegen die Hexen. Köln. 1991.
Decker, Rainer: Die Hexen und ihre Henker. Ein Fallberícht. Freiburg im Breisgau. 1994.

     
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