|
30. April 1815 Die beiden preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen waren ein Ergebnis des Wiener Kongresses. Gegen seinen Willen wurde Preußen damals durch die Mächte aus dem Weichselraum in den Westen verwiesen. Es hatte als Entschädigung das ganze Königreich Sachsen angestrebt, erhielt aber nur einen Teil und mußte sich im übrigen mit Rheinland und Westfalen abfinden lassen. Während die alten Provinzen im Osten zumeist historisch gewachsene große Landschaften waren, wurden nun im Westen altpreußische und andere ehemalige weltliche und geistliche, evangelische und katholische Gebiete künstlich zusammengefaßt. Über lange Zeiträume ihrer Geschichte haben weder Rheinland noch Westfalen feste politische Grenzen gehabt, sind diese Bezeichnungen kaum mehr gewesen als geographische Begriffe oder Landschaften, die in eine Vielzahl von geistlichen und weltlichen Fürstentümern, Grafschaften, Reichsabteien, kleinen Herrschaften und Reichstädten zerfielen. Nicht einmal der als Instrument der Landesfriedenswahrung 1500/1521 geschaffene Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis, der im nachhinein so gerne als Beweis für rheinisch-westfälische Kontinuitäten herangezogen wird, ließ sich in seinem Umfang exakt bestimmen. Zwar gab es übergreifende Gemeinsamkeiten, aber das Trennende war augenscheinlicher als das Verbindende. Eine am 30. April 1815 in Wien erlassene Verordnung schuf im Westen zunächst die drei preußischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg, Großherzogtum Niederrhein und Westfalen. Diese Provinzen wurden zu eigenständigen Verwaltungskörpern mit dem Oberpräsidenten als Vertreter der obersten Staatsbehörden. Die ersten Oberpräsidenten waren Graf Friedrich von Solms-Laubach, Johann August Sack, der schon 1816 durch den Freiherrn Karl von Ingersleben abgelöst wurde, und Ludwig Freiherr Vincke mit Sitz in Düsseldorf, Koblenz und Münster. Ihnen war zunächst lediglich ein koordinierter Einfluß als Kommissaren des Staatsministeriums und des Königs zugedacht. Verwaltungsinstanz der mittleren Ebene war der Regierungspräsident. Nach einem Streit über 10 Jahre um ihre Aufgaben wurde 1825 ihr Wirkungsbereich ausgedehnt. Fortan übten die Oberpräsidenten die allgemeine Aufsicht über die Behörden der Provinz aus und verwalteten zugleich alle unmittelbar über den Bereich der Bezirksregierungen hinausgehenden oder die ganze Provinz sich erstreckenden Angelegenheiten. Es mag dahingestellt bleiben, ob die Provinzen von vornherein mehr sein sollten als staatliche Verwaltungseinheiten. Tatsächlich hat ihre Errichtung neben der verwaltungstechnischen aber zugleich staatspolitische Bedeutung erlangt. Es gab anfänglich ein weit verbreitetes Mißtrauen gegenüber den neuen Herren. Der oft zitierte Ausspruch des Kölner Bankiers Schaafhausen, man heiratete in eine arme Familie, zeigt die Skepsis des Besitzbürgertums gegenüber der künftigen Wirtschaftsentwicklung. Die anfangs drei, nach dem Zusammenschluß der beiden rheinischen Provinzen zu einer Rheinprovinz 1822 zwei westlichen Oberpräsidenten haben eng zusammen gearbeitet, wenn es galt die Interessen ihrer Provinzen gegenüber der Zentrale zu vertreten. Sie haben mit großer Umsicht die Integration der neuen Gebiete vorangetrieben und sie an den preußischen Staat herangeführt. Unter ihnen haben die Provinzen sehr bald im Rahmen des Staatsverbandes ein stammesähnliches Eigenleben gewonnen. Sicher hat es auch eine Rolle gespielt, daß die preußische Regierung bei der Abgrenzung der neuen Bezirke mit Schonung und "Pietät für das historisch Gegebene" (Treitschke) verfahren ist. Die alten Territorien sind zumal in Westfalen meist ungeteilt in die Regierungsbezirke eingefügt worden. So wurde jeweils eine Mehrzahl von Bewußtseinsinhalten von historischen Räumen, wurden mehrere Regionalismen zu einem zusammengefaßt. Ohne sich völlig aufzugeben, konnten sie umso eher an einem neuen Raumbewußtsein teilhaben, als die neuen Provinzen für die damalige Zeit so attraktive Namen wie Rheinland und Westfalen erhielten, und daher bei niemandem ein Gefühl der Majorisierung aufkommen konnte. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Behörden und Einrichtungen der Provinz, aber auch trennende Rechts- und Verfassungsverhältnisse wie das rheinische Recht (oder der code civil) und die Landgemeinde- und Städteordnung (1845 und 1856) Integrationsfaktoren gewesen sind. Auch ohne die von einer altständischen Partei geforderte weitgehende Autonomie haben die Provinzen bald ein spürbares politisches und kulturelles Eigenleben entwickelt. Nicht zu unterschätzen ist auch der Beitrag der 1823/24 ins Leben gerufenen Provinzialstände zur Stärkung der landschaftlichen Individualität. Zu größerer Bedeutung kamen sie allerdings erst, als Dotationsgesetze und neue Provinzialordnung dem nun in einem Kommunalverband umgewandelten provinzialständischen Verband 1875 bzw. 1887/88 ausgedehnte Selbstverwaltung in Sozial- und Krankenwesen, Kultur, Wegebau u.a. zuwiesen. Neben dem Ausbau verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Grundlagen für den Provinzialismus wurde provinzial-landschaftliches Bewußtsein vom preußischen Staat auf mancherlei andere Weise gefördert. Die Verleihung von Wappen und Flaggen gehört ebenso dazu wie die Neugründung der Universität Münster als Westfälische Wilhelms-Universität 1902. Einige Sonderverwaltungen wie z.B. Oberbergamt, Generalkommission zur Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse, Kataster und Militär waren für beide Provinzen zuständig oder griffen doch über die Provinzgrenzen hinaus. Kultur- und Bildungseinrichtungen dagegen sind kaum als Bindeglieder zwischen den beiden Provinzen wirksam geworden. Stärker hat die bald auch politisch sich artikulierende katholisch-konfessionelle Erlebnisgemeinschaft der Rheinländer und Westfalen über die Grenzen hinaus gewirkt. Der Mischehenstreit 1837 und vor allem der Kulturkampf 1873-1885, zu dem sich Bismarck unter dem Einfluß der liberalen Zeitströmung hinreißen ließ, wurden zu Machtproben zwischen Preußen und seinem bewußt katholischen Bevölkerungsteil. Der Kulturkampf machte die Zentrumspartei zu einer Massen- und Volkspartei, deren Anhängerschaft durch alle Schichten lief. Ihr Rückhalt waren die beiden westlichen Provinzialverbände, deren Parteiführer bis 1933 in den Berliner Fraktionen erheblichen Einfluß hatten. Von Anfang an haben zwischen den beiden bis 1866 von der Masse des preußischen Staates getrennten Westprovinzen administrative Verbindungen bestanden, haben gemeinsame Interessen die Verwaltung zur Zusammenarbeit gezwungen. Wiederholte Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Staat haben die Entstehung eines religiös-politischen Gemeinschaftsbewußtseins gefördert. Zur wichtigsten Klammer zwischen beiden Provinzen ist indes sei der Mitte der Jahrhunderts die Industrialisierung an der Ruhr mit all ihren Folgen geworden. Seit alters her gab es enge Beziehungen zwischen den bergisch-märkischen Eisengewerbebezirken mit Solingen und Ratingen auf rheinischer, Lüdenscheid, Altena, Iserlohn auf westfälischer Seite, ging Siegerländer Eisen ins Bergische, bezog das Wuppertaler Garnbleichgewerbe Garne aus Westfalen. Durch die Mitte des Jahrhunderts in wechselseitiger Bedingtheit von technischem Fortschritt, Kapitalbildung und Arbeitskräftekonzentration einsetzende Entwicklung aber entstand durch die Industrie ein sich ständig erweiterndes Gebiet, das sich von den umliegenden Agrargebieten immer schärfer abhob und die beiden Provinzen in eigentümlicher Weise verband. Wirtschaft und Verkehr und besonders der große Industrialisierungsprozeß an der Ruhr haben als Kohärenzkräfte der jeweiligen provinziellen Individualität entgegengewirkt. Das Verhältnis der beiden Provinzen zu Preußen ist zwar nie ganz problemlos gewesen. Alle Spannungen haben die Verbindung aber zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet. Hans-Joachim Behr Literatur:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Copyright De-Media.de 2002, Letzte Aktualisierung 07.03.2003 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||