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Tod von Reichspräsident Hindenburg Hindenburg starb mit 86 Jahren auf seinem Gut Neudeck. Hitler konnte nun auch das Amt des Reichspräsidenten übernehmen und nannte sich fortan "Führer und Reichskanzler". Damit war der Prozess der "Machtergreifung" und "Gleichschaltung" im wesentlichen abgeschlossen. Die "Gleichschaltung" durch die Nationalsozialisten hatte alle Lebensräume erfasst: Verwaltung und Justiz wurden auf der Grundlage des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" mit NSDAP-Mitgliedern durchsetzt und auf die Person Adolf Hitler vereidigt. Das Recht, das sich über Jahrhunderte ausgebildet hatte, wurde dem "gesunden Volksempfinden" untergeordnet. Grundlage für die Auslegung des geltenden Rechts bildeten fortan die "nationalsozialistische Weltanschauung" und der "Wille des Führers". Presse und Rundfunk unterlagen einer strengen Zensur und wurden für NS-Propaganda benutzt. Das gesellschaftliche und private Leben wurde zusehends der Überwachung durch den Staat unterworfen. Gegner der Nationalsozialisten wurden verhaftet, in "Konzentrationslagern" interniert oder sofort umgebracht.
Neben der NSDAP existierten schon im Sommer 1933 keine Parteien mehr. Die Beseitigung des Föderalismus in Deutschland war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zur Errichtung eines totalitären Regierungssystems unter Adolf Hitler: Bis Januar 1934 wurden die Länderparlamente aufgelöst und der Reichsrat abgeschafft. Das "Dritte Reich", wie sich Deutschland jetzt nannte, wurde in Gaue unterteilt, deren Gauleiter von Adolf Hitler persönlich ernannt wurden. Mit dem Tode Hindenburgs im August 1934 wurde die innenpolitische Machtkonzentration abgeschlossen. Auch die Reichswehr leistete fortan ihren Eid nicht mehr auf die Verfassung, sondern musste sich durch ein persönliches Treuegelöbnis an Hitler binden. Literatur: |
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