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1. Januar 1956 Anfänge in Münster und Köln - Von der Westdeutschen
Funkstunde zum Reichssender Köln Nach dem Zweiten Weltkrieg - Rundfunk in der Britischen
Zone
Nach Kriegsende folgte unter britischer Besatzung eine 10-jährige Phase (1945-1955) des Zusammenschlusses der Funkhäuser Hamburg und Köln unter der Bezeichnung "Nordwestdeutscher Rundfunk" (NWDR). In der Nacht vom 31.12.1955 zum 01.01.1956 trennte sich der NWDR in zwei selbständige, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten: NDR und WDR. In Bezug auf den Rundfunk verfolgten die Alliierten keine einheitliche Strategie. Die Briten bevorzugten in ihrer Zone eine Organisation nach dem Vorbild der BBC, d.h. ein zentrales, staatsfernes, nichtkommerzielles und öffentlich-rechtliches Rundfunkmodell. Hauptsitz des NWDR sollte Hamburg sein. Der Grund war ein rein pragmatischer: Am 04.05.1945 konnten die Briten das Funkhaus des Reichssenders Hamburg unzerstört besetzen, während das alte Kölner Funkhaus in der Dagobertstraße im Krieg durch Bomben schwer beschädigt worden war. Den zwischen Wuppertal und Essen gelegenen Kölner Sender Langenberg hatte deutscher Postschutz noch im Frühjahr 1945 vor der Besetzung durch amerikanische Truppen gesprengt. Bereits im Sommer 1945 begannen die Briten mit der Instandsetzung des Funkhauses Dagobertstraße - das neue Funkhaus am Wallrafplatz wurde erst in den Jahren 1948-1952 errichtet. Am 26.09.1945 war Köln erstmals wieder über einen Langenberger Behelfssender zu hören. Da sich Hamburg und Köln eine Mittelwellenfrequenz teilen mußten und Köln offiziell Hamburg unterstand, kam es schon bald zu Kompetenzstreitigkeiten und Auseinandersetzungen um die Zuteilung von Sendezeit. Die beiden Landesteile NRWs fühlten sich im Programm des NWDR unterrepräsentiert, obwohl sie die meisten Hörer - d.h. auch Gebührenzahler - im Sendegebiet des NWDR stellten. Auf dem Weg zum selbständigen WDR
Schon bald wurden Rufe nach der Unabhängigkeit Kölns von Hamburg laut. Im August 1950 forderte der Ministerpräsident von NRW, Karl Arnold, anläßlich der Düsseldorfer Funkausstellung eine Landesrundfunkanstalt für NRW. Freilich lag die Rundfunkhoheit offiziell noch in den Händen der Briten. Die gesetzliche Grundlage war die Verordnung 118 (VO 118) der Britischen Militärregierung. Durch das sog. "WDR-Gesetz", das am 25. Mai 1954 vom Landtag NRW verabschiedet wurde, wurde die gesetzliche Basis für eine Landesrundfunkanstalt in NRW geschaffen. Das Gesetz markierte den Beginn einer Politisierung des Rundfunks. Die Mitglieder des Rundfunkrates wurden vom Lantag NRW gewählt, und der politisch besetzte Verwaltungsrat erhielt die zentralen Befugnisse in Bezug auf die Finanzen, das Programm und personelle Fragen. Ein Mitbestimmungsrecht gesellschaftlich relevanter Gruppierungen wurde durch die Schaffung eines Programmbeirates gewährleistet, doch erst die Novelle des WDR-Gesetzes von 1985 hat die mehrheitliche Vertretung dieser Gruppen in den WDR-Aufsichtsgremien gesetzlich verankert.
Die VO 118 der Briten trat nach der Verabschiedung des WDR-Gesetzes und Verhandlungen mit der Hohen Alliierten Kommission am 01.02.1955 außer Kraft, und am 01.02.1955 wurde der "Staatsvertrag über die Liquidierung des NWDR" unterzeichnet. Die Gremien des WDR konstituierten sich noch im Laufe des Monats März. Am 25.05.1955 wählte der Verwaltungsrat den amtierenden Kölner NWDR-Intendanten Hanns Hartmann zum künftigen WDR-Intendanten. Nachdem der Staatsvertrag zum 23.09.1955 in Kraft getreten war, beschloß der Verwaltungsrat die Aufnahme eines selbständigen Programmbetriebs des WDR Köln zum 01.01.1956. Birgit Bernard
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