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26. November 1975
Der Majdanek-Prozeß

 
Demonstrationen begleiten den Prozess in Düsseldorf.

Am 26. November 1975 begann am Landgericht Düsseldorf die Hauptverhandlung des ersten deutschen Majdanek-Prozess. Fünfzehn ehemalige SS-Leute wurden zur Rechenschaft gezogen für ihren "Dienst" im Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek.

Majdanek wurde 1941 in einem Vorort der Stadt Lublin nahe der polnischen Ostgrenze eingerichtet. Häftlinge in Majdanek waren vor allem Juden aus Polen, der Tschechoslowakei, Deutschland, Ungarn, Frankreich, Belgien, Griechenland und den Niederlanden, außerdem sowjetische Kriegsgefangene, Zigeuner, polnische Bauern und Partisanen. Über 250.000 Menschen sind in Majdanek umgekommen als Opfer von Krankheiten, Hunger, durch Erschießen, Erhängen, durch Todesspritzen, durch Grausamkeiten des Wachpersonals oder in den sieben Gaskammern.

Neben den regelmäßigen "Selektionen" in den Gaskammern gab es auch in Majdanek noch andere organisierte Massentötungen. An drei dieser Aktionen waren auch Angeklagte im Düsseldorfer Majdanek-Prozess beteiligt: die "Kinderaktionen" vom Mai und September 1943, bei der alleine im Mai über 100 Kinder vor den Augen ihrer Mütter auf Lastwagen "verladen" und ins Gas geschickt wurden, und das sogenannte "Erntefest" vom 3. November 1943, bei dem 40.000 Juden im Distrikt Lublin einer Massenerschießung zum Opfer fielen, davon allein 17.000 in Majdanek.

Am 22. Juli 1944 wurde das Lager schließlich befreit. Die sowjetischen Soldaten fanden noch etwa 1000 Häftlinge vor. Von der Wachmannschaft konnten damals nur sechs Personen gefasst werden, denen im ersten Prozess wegen der Verbrechen von Majdanek Ende 1944 in Lublin der Prozess gemacht wurde. Erst 31 Jahre später begann der Prozess gegen weitere 15 von mindestens 1300 SS-Leuten, die als "Wachmannschaften" in Majdanek tätig waren. Die geringe Anzahl der Angeklagten erklärt sich vor allem aus dem späten Zeitpunkt des Düsseldorfer Prozesses: viele ehemalige SS-Leute waren bereits verstorben, andere wurden nicht als konkret verdächtig eingestuft, an den Morden von Majdanek beteiligt gewesen zu sein. Der Prozess sollte mit einer Dauer von fünf Jahren der längste der deutschen Nachkriegsgeschichte werden. Während des Verfahrens wurden über 340 in- und ausländische Zeugen gehört, darunter 215 Häftlinge, die sich nach langer Zeit wieder mit den meist verdrängten Erlebnissen im Konzentrationslager konfrontiert sahen.

Am 30. Juni 1981 wurde das Urteil verkündet: verblieben waren acht Beschuldigte - sechs Männer und zwei Frauen - die zu einmal lebenslanger Haft und sieben Freiheitsstrafen zwischen 3 und 12 Jahren verurteilt wurden. Fünf weitere Angeklagte mußten mangels Beweisen freigesprochen werden. Ein Angeklagter war verhandlungsunfähig geworden, ein weiterer verstarb während des Verfahrens. Das Strafmaß empfanden viele Beobachter als zu niedrig. Nur konkrete Nachweise der Einzeltäterschaft oder unmittelbaren Mittäterschaft bei der Ermordung von Menschen konnten zur Verurteilung führen, da alle anderen Verbrechen längst verjährt waren. Das Ergebnis des Prozesses war unbefriedigend und bedeutete weder Genugtuung oder Wiedergutmachung für die Überlebenden des Lagers noch eine späte Sühne des NS-Massenmordes.

Karen Bayer

 

     
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