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1.Oktober 1946
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Nach der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen legte die britische Militärregierung zum 1. Oktober 1946 die beiden Kriminalpolizeiämter in Düsseldorf und Münster zum Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf zusammen. Die neue Behörde nahm nach britischen Vorgaben die Aufgaben einer zentralen Nachrichtensammelstelle wahr und unterhielt kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Einrichtungen. Die Aufgaben wurden jedoch erst 1953 gesetzlich verankert, dem Jahr, in dem die nordrhein-westfälische Polizei verstaatlicht wurde, also nicht mehr kommunal organisiert war.

Neben den bisherigen Aufgaben erhielt das Landeskriminalamt 1953 eine eingeschränkte Exekutivbefugnis. Auf Antrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft und zur Unterstützung der örtlichen Polizeibehörden konnte es Ermittlungen aufnehmen. Außerdem wurde es nach dem Gesetz zur Errichtung eines Bundeskriminalamtes von 1951 zentrale Dienststelle des Landes und vertritt seither Nordrhein-Westfalen in der "AG Kripo", gemeinsames Gremium der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes.

1954 nahmen die ersten Beamten des Staatsschutzes ihre Tätigkeit bei dem Amt auf. In ihren Bereich fielen auch die Ermittlungen zu nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, die von den Staatsanwaltschaften und der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg in Auftrag gegeben wurden. Damit hatte das Landeskriminalamt weitgehend die bis heute gültige Gestalt bekommen. Veränderungen als Reaktion auf neue gesellschaftliche und technische Entwicklungen sind daher nur noch in Teilbereichen zu verzeichnen.

Ein Intermezzo in der Amtsgeschichte stellt die kriminalpolizeiliche Ausbildung dar. Zwischen 1958 und 1966 wurden die Beamten und Beamtinnen seitens der Lehrabteilung des LKA u.a. in Staatsbürgerkunde, Selbstverteidigung und kriminaltechnischer Untersuchung ausgebildet. Zwar hatte man den Austausch zwischen Theorie und Praxis als günstig erachtet, doch erwies sich die Lehrtätigkeit bei der Wahrnehmung der anderen Aufgaben eher als hinderlich. Daher wurde das Amt mit der Gründung der Landeskriminalschule wieder von dieser Aufgabe entbunden.

Im Laufe der Jahre wurden unterschiedliche Aktivitäten entwickelt, um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden. Beispielhaft seien hier nur einige genannt: Mit Unterstützung des Statistischen Landesamtes wurden seit Mitte der 60er Jahre die ersten Gehversuche in der computerunterstützten Polizeiarbeit unternommen. Ab 1969 lag die Verantwortung für die gesamte Datenverarbeitung der Polizei in Händen des Landeskriminalamtes, die dann 1989 auf die neugegründeten Zentralen Polizeitechnischen Dienste überging. Die Bekämpfung der Computerkriminalität blieb jedoch Aufgabe des Landeskriminalamtes. Mit den jeweils neuen Entwicklungen in der Medizin, Biologie und Chemie beschritten die wissenschaftlichen Mitarbeiter neue Wege der Kriminalitätsbekämpfung. Dazu gehört beispielsweise die Sprechererkennung oder der "Genetische Fingerabdruck". Außerdem wurde ein "Leitspurenkonzept" entwickelt, um die Tatortspuren umfassend sichern und im Labor auswerten zu können.

Im Rahmen des Präventionsauftrages unterhielt das Landeskriminalamt zeitweise eine mobile Beratungsstelle, mit der die Bürger in den ländlichen Gebieten erreicht wurden. Außerdem führt es seit 1990 regelmäßig "Anti-Drogen-Discos" durch, bei denen Jugendliche auf die Probleme des Drogenkonsums aufmerksam gemacht werden. Trotz vielerlei Veränderungen hat das Landeskriminalamt seit seiner Gründung seine "Servicefunktion" für die Polizei Nordrhein-Westfalens nicht verloren. Nicht zuletzt deshalb ist seine Arbeit von der Bevölkerung weitgehend unbeachtet geblieben. Mit Blick auf die polizeihistorische Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert stellt es jedoch ein Kontinuum der kriminalpolizeilichen Arbeit dar, in der sich gesellschafts- und kriminalpolitische Wandlungen niederschlugen.

Maria Wego

     
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