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Die
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7. - 10. Juni 1979
Die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments
Vor 20 Jahren durften die Bürger der damaligen Europäischen
Gemeinschaft, bestehend aus Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark,
Großbritannien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg und den Niederlanden
zum ersten Mal ihre Stimme für Europa abgeben. Somit konnten die Bürger
nach 22 Jahren erstmals direkten Einfluß auf das europäische Geschehen nehmen,
indem sie ihre parlamentarischen Vertreter wählten. Das Europäische Parlament
setzt sich heute aus 626 Abgeordneten aus 15 Mitgliedstaaten zusammen. Die
Zahl der Abgeordneten wird auf die verschiedenen Nationen umgerechnet, wobei
es die Einwohnerzahlen der einzelnen Länder sehr unterschiedlich berücksichtigt.
Wichtiger als die nationale Aufgliederung ist für die europäische Politik
daher die Zusammensetzung des Parlaments durch die Fraktionen. Die europäischen
Parteien gelten als "Faktor der Integration" und sollen dazu beitragen,
ein "europäisches Bewußtsein" herauszubilden (siehe EG-Vertrag). Die größten
Vereinigungen bilden die Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei Europas
und der Europäischen Volkspartei.
Nachdem sich die Regierungschefs der Europäischen
Gemeinschaft im Dezember 1974 zur Einführung der Direktwahlen durchrangen,
sollte das bereits existierende Parlament die Modalitäten ausarbeiten.
Mit dem "Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten
des Europäischen Parlaments" verabschiedete der Rat 1976 die Grundlagen
der Wahl. Die Wahlen waren für das Frühjahr 1978 geplant. Da aber auch
die nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten dieses Verfahren
bestätigen mußten, verschob sich die Wahl um ein Jahr. Vom 7. bis 10.
Juni 1979 fanden endlich die Abstimmungen in den Mitgliedstaaten statt.
Die Abgeordneten werden jeweils für fünf Jahre gewählt. Die Wahlperiode
beginnt mit der ersten Sitzung nach der Wahl. Bereits 1979 wurde festgelegt,
dass ein einheitliches Wahlverfahren für alle Mitgliedstaaten ausgearbeitet
werden soll. Doch bis heute gilt in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht
im Gegensatz zum Verhältniswahlrecht der übrigen Mitgliedsstaaten. Bei
der ersten Wahl 1979 lag die Wahlbeteiligung in Nordrhein-Westfalen bei
67,4 %. Damals gewann in NRW die CDU die knappe Mehrheit mit 45,8%. Danach
folgte die SPD mit 44,6%, die FDP erhielt 5,8% der nordrhein-westfälischen
Stimmen. Das Interesse sank in den darauffolgenden Jahren stetig, nur
noch 59,5% der Nordrhein-Westfalen gaben 1994 ihre Stimme ab. Schon auf
dem ersten Wahlzettel stand der heute wohl bekannteste nordrhein-westfälische
Kandidat des Europäischen Parlaments, Prof. Dr. Klaus Hänsch. Der im Rheinland
lebende Abgeordnete kandidiert seit 1979 für das Europaparlament. In den
Jahren von 1994 bis 1997 war er der Präsident des Europäischen Parlaments.
Bianca Pohlmann
Literatur:
Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang, Europa von A-Z, Taschenbuch der
europäischen Integration, Bonn 1997.
Europäisches Parlament (Hrsg.): Europa 2000 - Europawahl 1999, Bonn 1999.
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