Die
Ausstellung
 
Home
Führung
Chronik
Konzept
Köpfe
Regionen
Suchen
Feedback
E-Vote
Umfrage

  Epochen
der Zeitreise
  Gesamtindex
  NRW
  Nationalsozialismus
  Weimar
  Wilhelminische Zeit
  Gründerjahre
  Industrialisierung
  Preußenzeit
  Franzosenzeit
  Absolutismus
  Reformation
  Mittelalter
  Vorzeit
  Hilfe
 
Alle Artikel dieser Epoche

11.Mai 1952
Der Tod des Demonstranten Philipp Müller bei der Bundesjugendkarawane Essen

Als am 11. Mai 1952 Jugendliche aus ganz Deutschland in Essen eintrafen, um mit der "Bundesjugendkarawane" gegen die Schaffung einer Armee zu demonstrieren, erfuhren sie per Lautsprecherdurchsage, dass die Demonstration von den Behörden verboten worden war. Begründet wurde dies damit, dass die Sicherheit der Veranstaltung nicht gewährleistet sei, weil gleichzeitig ein internationaler Kongress der Christlichen Arbeiterjugend in Essen abgehalten wurde. Man befürchte das Aufeinanderprallen der verschiedenen Denkrichtungen, hieß es weiter. Der eigentliche Grund war jedoch, dass die seit dem 26. Juni 1951 verbotene FDJ der Veranstalter war. Arnold Haumann, der die Genehmigung bei der Essener Stadtverwaltung beantragt hatte, galt nur als Strohmann. Trotz des Verbotes versammelten sich die Demonstranten gegen Mittag vor dem Eingang der Gruga. Als die Polizei die Versammlung auflösen wollte, kam es zu schweren Auseinandersetzungen, in deren Verlauf Demonstranten und Polizisten verletzt und der 21jährige Philipp Müller von einer Kugel tödlich getroffen wurde.

Der Münchner Arbeiter Philipp Müller war 1948 in die Freie Deutsche Jugend (FDJ), die Jugendorganisation der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), eingetreten und seither gewerkschaftlich engagiert. 1950 nahm er an dem Pfingsttreffen und dem III. Parteitag der SED in Ost-Berlin teil. 1951 fuhr er zu den 1.-Mai-Feiern und zu den III. Weltjugendfestspielen ebenfalls nach Ost-Berlin. Im gleichen Jahr heiratete er Ortrud Voß, die er während des Pfingsttreffens kennengelernt und mit der einen Sohn hatte. 1952 starb er bei der Demonstration in Essen an der Schussverletzung.

Während KPD die Polizei als "Mörder" anprangerte, wies die Polizei darauf hin, dass die Demonstranten nicht nur Steine geworfen, sondern auch von Schusswaffen Gebrauch gemacht hätten. Das Dortmunder Landgericht bestätigte schließlich mit seinem Urteil gegen elf Demonstranten am 20. Oktober 1952, dass die Polizeibeamten in Notwehr gehandelt hätten.

Maria Wego

     
[Impressum]
  Copyright De-Media.de 2002, Letzte Aktualisierung 07.03.2003