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19.März 1958
Die Konstituierung des Europäischen Parlaments

"In dem festen Wunsch, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen" (Präambel des EG-Vertrags), beschlossen die sechs Mitgliedsstaaten der Montangemeinschaft (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) 1957 die Römischen Verträge. Diese fügten die drei Säulen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Wirtschaftsgemeinschaft und der Euratom zur Europäischen Gemeinschaft zusammen. Zugleich bedeuteten diese Verträge die Geburtsstunde des Europäischen Parlaments.

Mit der Vorbereitung der Gründungsverträge für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom einigte sich die Ministerkonferenz im Februar 1957 auch auf die Bildung einer selbständigen parlamentarischen Versammlung. Ein Jahr später, am 19. März 1958, trat das Parlament dann zur konstituierenden Sitzung zusammen. Die Versammlung gab sich den Namen "Europäisches Parlament". Robert Schuman, der die Sitzung leitete, wurde an diesem Tag zum ersten Präsidenten des Parlaments gewählt.

Das Europäische Parlament ist das parlamentarische Organ der Europäischen Union. Trotzdem ist es nicht mit den nationalen Volksvertretungen der Mitgliedsstaaten vergleichbar. Es setzt sich aus den Fraktionen zusammen, die sich auf europäischer Ebene zusammengeschlossen haben. Das Europäische Parlament setzt keine Regierung ein und verfügt auch nur über eingeschränkte Kontroll- und Entscheidungsmöglichkeiten gegenüber den anderen beiden Organen der EU, Rat und Kommission. Die Hauptfunktion liegt bei den Initiativrechten, durch die Impulse zum Ausbau der Union gegeben werden. Die Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments zeigt sich besonders gegenüber der Kommission: Das Parlament muß diese bestätigen bzw. kann sie sogar zu einem Rücktritt zwingen. Deutlich wird die Wichtigkeit des Parlaments vor allem bei der Verabschiedung und der Kontrolle des Haushaltsplans. Die direkte Wahl des Parlaments durch die Bürger der Europäischen Union bedeutete eine Stärkung der Position des Organs innerhalb der Gemeinschaft. Das Parlament wurde durch diese Entscheidung für die Bürger zugleich Vertreter und Vermittler europäischer Interessen.

Eine der ersten Aufgaben des Parlaments nach seiner Gründung galt daher auch der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Prüfung der rechtlichen und politischen Aspekte der Direktwahl. Denn bereits durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge wurde der Auftrag an das Europäische Parlament festgeschrieben, eine Direktwahl des Parlaments vorzubereiten: "Die Versammlung arbeitet Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedsstaaten aus". Damit sollte ein erster Schritt auf dem Weg zu einem "vollwertigeren" Parlament eingeleitet werden. Bereits 1960 verabschiedete das Europäische Parlament einen Entwurf zur Einführung der Direktwahl. Die Zustimmung des Ministerrats sollte aber noch lange auf sich warten lassen. Die Diskussion über die Verteilung von Kompetenzen, die die Legitimation durch die europäischen Bürger rechtfertigen würde, dauerte mehr als ein Jahrzehnt. Erst 1974 gelang der Durchbruch in der Debatte über mehr Demokratie in der Europäischen Gemeinschaft, der fünf Jahre darauf die Einführung der Direktwahl zur Folge hatte.

Bianca Pohlmann

Literatur:
Schmuck, Otto/ Wessels, Wolfgang, Das Europäische Parlament im dynamischen Integrationsprozeß: Auf der Suche nach einem zeitgemäßen Leitbild, Bonn 1989.
Woyke, Wichard: Europäische Union: erfolgreiche Krisengemeinschaft. Einführung in Geschichte, Strukturen, Prozesse und Politiken, Oldenbourg 1998.

     
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