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1794 - 1815
Die Verwaltung des Rheinlands in der Franzosenzeit

Die Auswirkungen der Französischen Revolution haben das Rheinland früher erreicht und nachhaltiger geprägt als andere Teile Deutschlands und Europas. Seit dem Herbst des Jahres 1794 bildete der Rhein faktisch die Grenze zwischen dem französisch besetzten linken Rheinufer und dem übrigen Deutschland. In den Jahren bis 1797 hatte man allerdings in Paris noch keine klare Vorstellung darüber, was mit diesem eroberten Gebiet geschehen sollte. Es blieb bei einem militärischen Besatzungsregime, dessen primäres Ziel die Ausplünderung des Landes war.

Nachdem man im Frühjahr/Sommer 1797 vorübergehend beabsichtigte, auf dem linken Rheinufer eine formell selbständige "Cisrhenanische Republik" zu errichten, brachte der am 17. Oktober 1797 zwischen dem Kaiser und Frankreich abgeschlossene Friede von Campo Formio eine Wende: Die in dem Friedensvertrag enthaltene Anerkennung der Rheingrenze seitens des Kaisers ließ es nun geboten erscheinen, das gesamte linke Rheinufer dem französischen Staatsgebiet einzuverleiben, wie dies im Falle Belgiens bereits 1795 geschehen war. Anfang November 1797 begann der zuständige französische Generalkommissar Rudler mit der administrativen Umgestaltung des Landes nach französischem Vorbild. Man gliederte das Rheinland in vier Departements (Roer, Rhein-Mosel, Saar und Donnersberg), denen auf den nachgeordneten Verwaltungsebenen die Arrondissements (Bezirke) und Munizipalitäten (Gemeinden) folgten. Sukzessive wurden auch alle sonstigen Gesetze und Verordnungen, wie sie in Innerfrankreich bereits galten auf das Rheinland übertragen. Ihre völkerrechtliche Anerkennung erfuhr die Annexion des linken Rheinufers schließlich im Frieden von Lunéville (09.02.1801).

Zwar blieben die leitenden Beamten auf der Ebene der Departements (Präfekten) in der Regel Franzosen, doch ergab sich auf allen nachgeordneten Ebenen auch für Deutsche eine gewisse Möglichkeit zu politischer Mitgestaltung. In erster Linie galt dies für die sog. "Höchstbesteuerten", die auch als Notable bezeichnet wurden. Die letztlichen Entscheidungen fielen allerdings immer in Paris, wo seit 1799 Napoleon die Fäden in der Hand hielt (Erster Konsul, ab 1804 Kaiser).

Der Integrationsprozeß des Rheinlands in den französischen Staat machte rasche Fortschritte, weil namentlich das Wirtschaftsbürgertum die Vorzüge des französischen Systems erkannte (Rechtssicherheit, Handels- und Gewerbefreiheit, verbesserte Exportchancen). Auch die Juden erhielten nun endlich ihre staatsbürgerliche Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung, auch wenn für sie weiterhin gewisse Ausnahmebestimmungen galten.

Eine erhebliche Belastung für die Bevölkerung stellte jedoch das französische Konskriptionssystem dar, d.h. die Militärpflicht aller männlicher Einwohner zwischen dem 18. und dem vollendeten 40. Lebensjahr. Den materiell Bessergestellten war es allerdings möglich, sich durch die Stellung eines Ersatzmannes von der Militärpflicht zu befreien. Insgesamt hat die rheinische Bevölkerung in den napoleonischen Kriegen zwischen 1801 und 1813 einen erheblichen Blutzoll entrichten müssen.

Etwas anders verlief die Entwicklung auf dem rechten Rheinufer, das bis zum Jahre 1806 unter der Herrschaft der alten Gewalten blieb, zum Teil allerdings zwischen 1795 und 1801 von den Franzosen besetzt war. Durch die Zusammenfassung weiter Teile des rechtsrheinischen Gebiets und Westfalens schufen die Franzosen das neue Großherzogtum Berg, zunächst unter der Herrschaft Joachim Murats, eines Schwagers von Napoleon, ab 1808 dem Kaiser der Franzosen direkt unterstellt. Im Großherzogtum Berg, das seinerseits Bestandteil des sog. "Rheinbundes" unter napoleonischem Protektorat war, wurde die Integration in das französische System nicht im gleichen Maße vorangetrieben wie auf dem linken Rheinufer. Auch hier galt allerdings die allgemeine Wehrpflicht, deren Einhaltung den Franzosen immer mehr zum eigentlichen Anliegen ihrer Herrschaft wurde.

Nach dem gescheiterten Rußlandfeldzug und der Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19.10.1813) brach das französische Herrschaftssystem in Deutschland rasch zusammen. Das rechte Rheinufer befand sich seit dem Jahresende 1813 fest in alliierter Hand, das linke Rheinufer wurde bis zum März 1814 zurückerobert. Im Ersten Pariser Frieden (30.05.1814) einigten sich die Alliierten auf eine provisorische Verwaltung der rheinischen und westfälischen Territorien. Auf dem Wiener Kongress wurde allerdings im April 1815 beschlossen, diese Länder dauerhaft der preußischen Krone zu unterstellen.

Jörg Engelbrecht

Literatur:
Roger Dufraisse, L'Allemagne à l'époque napoléonienne. Questions d'histoire politique, économique et sociale, Bonn/ Berlin 1992.
Jörg Engelbrecht, Grundzüge der französischen Verwaltungspolitik auf dem linken Rheinufer (1794-1814), in: Christof Dipper/ Wolfgang Schieder/ Reiner Schulze (Hrsg.), Napoleonische Herrschaft in Deutschland und Italien - Verwaltung und Justiz, Berlin 1996, S. 79-91.
Jörg Engelbrecht, das Herzogtum Berg im Zeitalter der Französischen Revolution. Modernisierungsprozesse zwischen bayerischem und französischem Modell, Paderborn u.a. 1996.
Sabine Graumann, Französische Verwaltung am Niederrhein. Das Roerdepartement 1798-1814, Essen 1990.
Hansgeorg Molitor, Vom Untertan zum Adminstré. Studien zur französischen Herrschaft und zum Verhalten der Bevölkerung im Rhein-Mosel-Raum von den Revolutionskriegen bis zum Ende der napoleonischen Zeit, Wiesbaden 1980.
Charles Schmidt, Das Großherzogtum Berg 1806-1813. Eine Studie zur französischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I., hrsg. v. Burkhard Dietz und Jörg Engelbrecht, Neustadt/Aisch 1999.
Smets, Josef, Les Pays Rhénans (1794-1814). Le comportement des Rhénans face à l'occupation française, Bern u.a. 1997.

     
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