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31. Dezember 1801
Der Frieden von Lunéville. Die Jülicher Landdragoner werden aufgelöst

Am 09. Februar 1801, wird der zweite Koalitionskrieg zwischen Österreich und Frankreich beendet. Frankreich erhält mit dem linksrheinischen Gebiet auch das Herzogtum Jülich zugesprochen. Mit dem Ausscheiden dieses Territoriums aus dem Regierungsverband der Herzogtümer Jülich und Berg ergeben sich ab sofort erhebliche Konsequenzen. Die alte kurfürstliche Administration hat ab diesem Datum ihre Existenzberechtigung für das Herzogtum Jülich verloren, somit muss auch die bisherige jülichische Landespolizei aufgelöst oder unter französische Herrschaft gestellt werden. Eine Rückführung der Landdragoner in das linksrheinische Gebiet wird aber weder von der bergischen Landesregierung noch von den Landdragonern selber in Erwägung gezogen. So bleibt nur noch die Auflösung, da eine Staatsgewalt ohne Staatsgebiet keine Existenzberechtigung besitzt. Dieser zwingenden Notwendigkeit gehorchend, wird das "Gülichische leichte Dragoner Corps" am 31. Dezember 1801 im Herzogtum Berg aufgelöst.

Dieser Vorgang enthält im Schriftverkehr viele gravierende Aussagen im Hinblick auf das Entstehen eines neuen Berufes. Jetzt wird nur noch von Landespolizei gesprochen. Das kurpfälzische Militär, unter Generalmajor von Kinkel, möchte diese gut ausgebildete Einheit allzu gern in das Militär ziehen. Die bergische Landesregierung macht dagegen eine andere Rechnung auf:
"Da nun jenes Sicherheits-Corps niemals die mindeste Verbindung mit dem regulierten Militär gehabt hat, sondern zu Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Landespolizei besonders errichtet, organisiert, bezahlt und verpflegt worden ist ..." wird vorgeschlagen, mit den Resten dieser Einheit die zusammengeschrumpften bergischen Landjäger aufzufüllen um sie endlich wieder zu komplettieren.

Die kurfürstliche Regierung entscheidet jedoch anders. Die restlichen Jülicher Landdragoner werden am 18. Dezember in Düsseldorf auf dem Rathausplatz einer Kommission vorgestellt, der der Kanzler, Freih. von Hompesch, persönlich angehört. Aus der Personalliste, die Major Schetz vorgelegt hat, geht hervor, dass von ursprünglich (1781) errichteten vier Offizieren und 60 Mann noch zwei Offiziere und 37 Mann übrig geblieben sind. Nach 1794 ausgeschiedenes Personal wurde nicht mehr ersetzt. Die Kommission entscheidet. Der Kommandant, Major Schetz und sein Vertreter, Hauptmann Freih. von Leers zu Lehrbach, werden mit vollem Gehalt pensioniert. Ebenso Wachtmeister Kärcher, vier Unteroffiziere und acht Landdragoner. In die bergischen Landjäger werden jedoch vorerst nur acht Mann übernommen, weil München die Komplettierung der bergischen Einheit nicht notwendig erscheint und das daraus ersparte Geld für die Pensionen der Landdragoner hergenommen werden soll. Die bergischen Landstände sind darüber nicht erfreut und argumentieren, dass das Land "der completten, zum besonderen Polizeidienst angewiesenen Corps (nicht) entbehren könne". München bleibt jedoch hart und so müssen 16 Landdragoner entlassen werden. Jetzt versucht Generalmajor von Kinkel die 16 Mann in die Kavallerie zu übernehmen. Diese weigern sich. Die Tonart wird härter. Major Schetz muss jetzt außer Hörweite der anderen, jeden Mann für sich allein in Gegenwart des Generals befragen. Vergeblich, die Blamage für das Militär ist perfekt. Kein einziger Landdragoner entscheidet sich für das Militär! Über den Verbleib der Landhusaren vom Erzstift Köln liegen nur wenige Nachrichten vor. 12 Mann sind 1794 an das Vest Recklinghausen abgegeben worden, dort in Landdragoner umbenannt und als Landespolizei tätig gewesen.

Alwin Reiche

Literatur:
Alwin Reiche, "Vom bewaffneten Hausmann zum Polizisten", Verlag des Jülicher Geschichtsverein, 1997.

     
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