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01. April 1798
Das Direktorium in Paris erlässt am
24. November 1797 die Instruktion an den für die linksrheinisch besetzten
Gebiete zuständigen Regierungskommissar Rudler, dass die bisher gültigen
Militärinstanzen auf dem linken Rheinufer in bürgerlichen Angelegenheiten
zu beenden seien. Daraufhin mussten neue Formen der Staatsgewalten gefunden
werden, auch für die Justiz und die Polizei. Rudler ordnet daraufhin die
Zentralgewalten neu und publiziert die neuen Gesetze für die von Frankreich
besetzten Gebiete, auch über die Errichtung einer Gendarmerie und der
Geheimpolizei. Mit der Einrichtung der Gendarmerie, die "zu einem Viertel
aus Eingeborenen" bestehen durfte, wurde General Wirion beauftragt. Dieser
hatte seit 1796 die Gendarmerie in den belgischen Departements eingerichtet,
womit er im November 1797 fertig geworden war. Danach begab er sich zur
Berichterstattung nach Paris und anschließend zur Wiederherstellung seiner
Gesundheit nach Aachen ins Bad. Im Jahre 1798 bearbeitete er die für die
Zwecke der Gendarmerie eingerichtete erste Übersichtskarte über die vier
rheinischen Departements. Diese Gendarmerie wird hier nach dem Vorbild
vom Mutterland errichtet. Dort gab es in jedem Departement eine in mehrere
Brigaden zerfallende Kompanie Gendarme, die zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit und Ordnung auf dem Land und auf den Straßen bestimmt waren.
Jede Brigade bestand aus einem Unteroffizier und fünf Gendarme, teils
zu Fuß und teils zu Pferd.
Diese Gendarmerie war damals, und ist es heute noch, in der Disziplin, Ausrüstung, Besoldung usw. dem Kriegsminister unterstellt. Betrachtet man z. B. die später auch fürs Großherzogtum Berg erlassene Dienstinstruktion für die französische Gendarmerie vom 22.11.1808, und hier ganz besonders die Paragraphen 33, 34, 44, 45, 48 und 49, so ist daraus zu erkennen, dass dem Militär wiederum ein überdeutliches Mitspracherecht im Landespolizeidienst eingeräumt wurde. Wären die Inhalte dieser Paragraphen den Landständen in Jülich und Berg 1781/82 präsentiert worden, hätte es die beiden Sicherheitskorps in Jülich-Berg nie gegeben, denn sie waren explizit nur dem Landtag unterstellt. Alwin Reiche Literatur: |
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