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06. Dezember 1779
Vom bürgerlichen Selbstschutz zum Berufspolizisten

 
Jülicher Dragoner 1781.

Am 06. Dezember 1779 erklärte der Vizekanzler, Freiherr von Hompesch, vor den in Düsseldorf versammelten Jülich und bergischen Landständen in einem Vortrag, dass die bisherige Landmiliz (die Führer der Landschützen) aufgelöst werden soll, weil sie "ihr Gesicht (Berufsbild)" verändert hat, in der Bekämpfung der Räuberbanden von gar keinem Nutzen mehr ist, "und doch dem Lande ein Nahmhaftes" kostet. Anstelle der Miliz sollen in beiden Landen Sicherheitskorps errichtet werden, die ausschließlich zum Schutz der Bevölkerung auf dem platten Land bestimmt sind und zu den örtlichen Amtsdiensten nicht mehr herangezogen werden dürfen; die Institution der Landschützen bleibt weiterhin bestehen.

Die Landstände in den Herzogtümern Jülich und Berg errichten nun auf eigene Kosten, 1781 im Herzogtum Jülich Landdragoner und 1782 im Herzogtum Berg Landjäger. Der Landtag bestimmt immer zum Ende der Landtagsversammlung drei Abgeordnete aus dem Plenum als Aufsicht über diese Sicherheitskorps. Beide Kommandanten, im Herzogtum Jülich Major Schetz in Düren, und im Herzogtum Berg Major von Zuccalmaglio in Mühlheim/Rhein, müssen jeweils im Dezember jeden Jahres zu Beginn der Landtagssitzungen mit allen Unterlagen über dienstliche und ökonomische Angelegenheiten vor dem Plenum Rechnung ablegen. Diesen beiden Sicherheitskorps wird erstmals als ziviler Landespolizei das staatliche Gewaltmonopol für die innere Sicherheit übertragen; wobei schon in der Errichtungsphase vom Landtag bestimmt wurde, dass "diese Korps nie zum Militair oder dessen Gebiet gezogen werden dürfen".

Anders in den, ebenfalls Kurfürst Karl Theodor unterstehenden Territorien Bayern, Kurpfalz und Neuburg. Die dort zur gleichen Zeit mit den gleichen Vorgaben errichteten Jägerkorps werden 1788 wieder aufgelöst, mit der Kavallerie vermischt und als militärischer Kordon gegen Räuber und Banditen aufs Land verlegt. Eine kurze Episode von Landespolizei in dieser Region. Das Militär hatte sich die alleinige Macht in diesen Territorien wieder zurückgeholt. Alle Sicherheitskorps unter Karl Theodor trugen als Uniform einen grünen Rock und gelbe Weste. Das entspricht ungefähr der Uniformfarbe der heutigen Polizei in allen Bundesländern .

Die beiden Sicherheitskorps in den Herzogtümern Jülich und Berg bleiben auch nach dieser Reorganisation 1788/89 trotz aller militärischen Einmischungen weiterhin als zivile Landespolizei nur dem Landtag unterstellt bis zur französischen Zeit bestehen (weiter 1806/1808). In den benachbarten Territorien Erzstift Köln gab es seit 1751 Landhusaren mit Hauptquartier in Lechenich. Kurtrier hatte halbmilitärische Jägerkompanien und die preußischen Territorien Kleve und Mark behielten das System der alten Landmiliz bis zur Installation der französischen Gendarmerie bei.

Die in den Herzogtümern Jülich und Berg errichteten Sicherheitskorps sind für die damalige Zeit als Neuheit anzusehen. Losgelöst vom Militär, nur dem zivilen Landtag unterstellt, wird eine gleiche Polizeistruktur erst wieder nach 1945 unter englischer Verwaltung in NRW entstehen.

Alwin Reiche

Literatur:
Alwin Reiche, "Vom bewaffneten Hausmann zum Polizisten", Verlag des Jülicher Geschichtsver-ein, 1997.

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