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Militär und Polizei in den Herzogtümern Jülich - Berg
Bis ins 18. Jh. gab es in diesen Territorien noch keine Trennung der Staatlichen Gewalt für die innere und für die äußere Sicherheit. Über Jahrhunderte hinweg war das Militär der Machtfaktor im Lande schlechthin, der den Mächtigen zur Disziplinierung der Untertanen, zur Verteidigung nach außen, zum Eintreiben von Steuern, zur Verrichtung polizeilicher Maßnahmen, also zu allen Tätigkeiten, die Gewaltanwendung erforderten, zur Verfügung stand. Militärische Einsätze im Landespolizeidienst hat es oft gegeben. Scotti berichtet in seiner Gesetzessammlung darüber und so muss hier nicht weiter darauf eingegangen werden. Die Gründe lagen in der unzureichenden Versorgung des platten Landes mit ständig präsenter Staatsgewalt zur Sicherung des inneren Friedens. Die polizeilichen Maßnahmen von Landschützen und Landmiliz reichten nicht aus, da auch diese Träger des staatlichen Gewaltmonopols eben nur nebenamtliche Polizisten waren. Besserung versprach man sich durch Errichtung von Husarenkorps. Die aber zu mindestens im Offizierskörper dem Militär unterstellt blieben, wie das in der Pfalz 1736 geschah. Diese Husaren wurden teilweise im Hzgt. Jülich eingesetzt, ohne Kenntnis von Land und Leuten blieben sie ohne Erfolg und zogen wieder ab. Die Offiziere wechselten unter Beförderung wieder in reguläre Kavallerieeinheiten. Das Militär war also immer bestrebt solche Einheiten unter der eigenen Befehlsgewalt zu halten. Auf der anderen Seite sah man sehr hochmütig auf diese Einheiten herab. Polizist spielen und Räuber fangen standen beim Militär nicht in sehr hohem Ansehen. Das zeigen Vermerke in einer Akte im Kriegsmuseum in München. Diese Husarenkorps arteten manchmal selber zur Landplage aus und mussten wieder aufgelöst werden, oder der Kommandant flüchtete mit der Kasse und ließ einen Haufen plündernder Marodeure zurück. Solche Ereignisse, in der Mitte des 18. Jh. hatten dann auch zur Folge, dass man sich mehr dem Militär anschloss, weil man der Meinung war, ohne militärische Zucht und Aufsicht, ohne direkte Unterstellung unter das Militär, konnten solche Einheiten nicht funktionieren. Diese Meinung herrschte bis zum Ende des 18. Jh. vor: Uniformierte, bewaffnete Verbände gehörten zum Militär! Darüber gibt es einen sehr aufschlussreichen Bericht vom Kommandanten der Jülicher Landdragoner, Major Schetz, im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf. Als Major Schetz im Frühjahr 1782 nach München an den kurfürstlichen Hof reiste, um die andauernden Querelen mit dem Provinzialkommando in Düsseldorf auszuräumen, wurde er bei Hofe zum Handkuss empfangen, in seiner neuen Uniform bewundert und dem Kriegsminister vorgestellt. Dieser erklärte in einem Gespräch: "Die Landstände (von Jülich - Berg) könnten keine eigenen Truppen haben, denn selbst das Parlament von Engeland, welches das Mächtigste in ganz Europa wäre, hätten keine Macht über (eigene) Truppen". Das zeigt die Einstellung der herrschenden Klasse: Solche Einheiten konnten nur Truppen sein und mussten wie Truppen behandelt werden. Ein gewaltiger Denkprozess wurde hier angestoßen. Als jetzt der Landtag von Jülich - Berg 1779 die Errichtung von Sicherheitskorps beschloss, konnte noch niemand ahnen, dass hier die Grundlage für jahrelange Auseinandersetzungen zwischen dem kurfürstlichen Provinzialkommando in Düsseldorf und dem versammelten Landtag der Herzogtümer Jülich und Berg entstand. Das Militär, jahrhunertelang der Machtfaktor im Land, konnte und wollte es nicht einfach hinnehmen, dass sich plötzlich uniformierte, bewaffnete Einheiten im Lande bewegten, ohne das man Einfluss auf deren Ökonomie oder Dienstverrichtung hatte. Erst nachdem Major Schetz in München vorgesprochen hatte, wurden die Sicherheitskorps in Jülich - Berg dem Landtag und dem Geheimrat, als Vertreter des Kurfürsten, unterstellt. In Bayern, der Pfalz und Neuburg geschah das nicht. Dort blieben diese Sicherheitskorps in der Dienstaufsicht beim Kriegsminister, wie das später bei der preußischen und französischen Gendarmerie auch der Fall gewesen ist. In diesen Territorien wurden sehr schnell mit den Rumfordschen Reformen die neuartigen Landespolizeien wieder aufgelöst, mit der Kavallerie vermischt und zum Kordon aufs Land verlegt. Dieses Schicksal haben die Versammelten Landstände in Jülich - Berg den hiesigen Sicherheitskorps erspart, indem sie sich 1789 heftig gegen die Anordnung aus München zur Wehr setzten, als diese Maßnahmen hier auch durchgeführt werden sollten. 1789 ist darum auch wieder ein denkwürdiges Jahr. In Bayern, der Pfalz und Neuburg siegt das militärische Oberkommando und zieht die dortige Landespolizei wieder unter die eigene Aufsicht. Hier in Jülich - Berg setzen sich die Landstände gegen den Willen des Kurfürsten durch und die beiden hiesigen Sicherheitskorps bleiben als ziviler Verband dem Landtag und dem Geheimrat unterstellt. Ein Novum für diese Zeit. Zwei Drittel der Mannschaften in den Sicherheitskorps haben nie beim Militär gedient, wie die Personallisten ausweisen. Selbst bei der Einstellung der Rekruten wurde schon im "Aßentierungsschein" (Einstellungsurkunde) verfügt, dass sie vom "Militair Dienst" befreit und selbst nie vom Militär übernommen werden sollen. Selbst die Offiziere sollten nicht dem Militär unterstellt werden, denn, so argumentiert der Landtag: Wenn das Provinzialkommando Macht hätte, den Offizieren mündliche oder schriftliche Befehle zu erteilen, so würden nicht nur die Offiziere, sondern zugleich auch "per indirectum das ganze Corps unter das Militärgebiet gezogen". Außerdem hätte man in Kriegszeiten wiederum keinen starken Arm auf dem platten Land zur Verfügung. Nach dieser Umstellung, nach dieser schweren Geburt einer neuartigen Institution im Sicherheitsdienst, wird das Militär nur noch zwei Mal als Hilfsorgan im Landespolizeidienst eingesetzt. Zunächst 1797/98 zusammen mit den Jülicher Landdragonern im besetzten linksrheinischen Gebiet unter französischer Aufsicht und zweitens in den Jahren 1801-03 im Herzogtum Berg zur Unterstützung der Landjäger. Hierzu siehe die Anmerkungen zur Auflösung der Jülicher Landdragoner im Jahr 1801. Alwin Reiche Literatur: |
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