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1648 - 1794
Das Zeitalter des Absolutismus

 
Die Rheinisch-Westfaelischen Territorien 1789.

Die mit den Eckdaten des Westfälischen Friedens von 1648/49 als Abschluß des Dreißigjährigen Krieges und dem Beginn der Französischen Revolution 1789 umschlossene Epoche ist als "Zeitalter des Absolutismus" bekannt. Auch wenn die Epochenbezeichnung "Absolutismus" seit den 1990er Jahren innerhalb der Geschichtswissenschaft als problematisch begriffen wird, konnte sich bis dahin keine andere Periodisierung plausibel durchsetzen.

Geprägt war die Epoche von der Auffassung von der absoluten Herrschaft des Fürsten von Gottes Gnade. Vorbild für diese Entwicklung war der französische König Ludwig XIV., dessen minutiöses und repräsentatives Hofzeremoniell den Abstand zwischen Volk und Souverän dokumentierte.

Allgemeine äußerliche Kennzeichen waren u.a.die Zentrierung der staatlichen Gewalt auf die Person des weltlichen und geistlichen Fürsten. Damit einher ging die Festigung der fürstlichen Herrschaft in den geistlichen und weltlichen Territorien Westfalens zu Ungunsten der Stände (Städte, Adel, Klerus) sowie die Etablierung der stehenden Heere als Resultat des Dreißigjährigen Krieges und natürlich zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit der einzelnen Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Die politische Situation in Westfalen war noch weit in das 17. Jahrhundert von den Rückwirkungen des Aufstiegs und Falls des Herzogtums Jülich-Kleve-Berg im 16./17. Jahrhundert geprägt. Um den Verbleib dieses Territorialgefüges, zu dem auch die Grafschaften Mark und Ravensberg gehörten, entbrannte von 1609 bis 1614 der "Jülich-Klevische Erbfolgestreit" zwischen den Häusern Brandenburg-Preußen und Pfalz-Neuburg, der auch nach dem Westfälischen Frieden (1648) wieder aufbrach. Erst im Jahre 1666 kam es zu einer Entspannung der Lage, als die provisorische Aufteilung des jülich-klevischen Erbes (Brandenburg-Preußen erhielt das Herzogtum Kleve, die Grafschaften Mark und Ravensberg, Pfalz-Neuburg erhielt die Herzogtümer Jülich und Berg) bekräftigt wurde.

Aber auch die geistlichen Territorien, wie beispielsweise das Fürstbistum Münster oder das Erzstift Köln, blieben nicht von Konflikten frei. Umgeben von protestantischen Territorien, hatte das politisch und konfessionell im Reich hochbedeutsame Fürstbistum Münster bereits seit längerer Zeit Anlehnung an das ebenfalls katholische Fürstbistum Köln gesucht. Das Geschlecht der bayerischen Wittelsbacher stellte deshalb lange Zeit zugleich den Landesherrn für das Münsteraner Bistum. Um auch u.a. die Einbindung in dadurch bedingte außenpolitische Konflikte zu umgehen, wurde 1650 Christoph Bernhard von Galen, Mitglied des münsterischen Landadels und des Domkapitels, zum geistlichen und weltlichen Landesherrn gewählt. Doch auch seine Regierungszeit als weltlicher und geistlicher Landesherr (*1650, +1678) war geprägt von außen- und innenpolitischen Auseinandersetzungen. Konflikte mit den städtischen Ständen um mehr Autonomie und Mitspracherecht wurden in den anderen weltlichen und geistlichen Territorien Westfalens ebenfalls weitestgehend abgewehrt. Christoph Bernhard von Galen war gleichwohl einer der der schillerndsten und politisch nicht immer zuverlässigen Fürsten des westfälischen Raumes. Er etablierte einen gefestigten und geschlossenen katholischen Landesteil mit volksfrömmigen Elementen, der bis zur Säkularisation bestand. Als Landesherr hingegen setzte er jedoch einen großen außenpolitischen Schwerpunkt, ohne die innenpolitischen Konfliktpotentiale (z.B. das fehlende Mitspracherecht der Stände) aufzulösen.

 
 
Christoph Bernhard von Galen
(1606 -1678) Seit 1650 Fuerstbischof von Muenster und einer der ersten absoluten Herrscher in Westfalen.

Im Gegensatz dazu befand sich das Erzstift Köln seit dem Jahre 1583 unter der Regentschaft des bayerischen Hauses Wittelsbach. Mit der Regierungsphase des Kurfürsten Clemens August von Bayern (*1700, +1761) erlangte diese über 100jährige Dominanz ihre Schlußphase. "Monsieur des Cinq Eglises", wie der Kurfürst auch aufgrund seiner Bischofsstühle in Köln, Münster, Paderborn, Osnabrück und Hildesheim genannt wurde, war zugleich Kurfürst von Köln, Herzog von Bayern sowie Hochmeister des Deutschen Ordens. Er vereinigte somit eine Vielzahl weltlicher und geistlicher Ämter in einer Hand, deren höfische Repräsentanz streng hierarchisch und zeremoniell geregelt war. Mit seinem Tode im Jahre 1761 brach die Vorherrschaft der Wittelsbacher in Westfalen und im Rheinland zusammen.

Auch die gespannte auswärtige Politik berührte Westfalen und das Rheinland in vielfältiger Weise. In die militärischen Auseinandersetzungen, beispielsweise im Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714; zwischen Frankreich und England/Niederlande), im Polnischen Thronfolgekrieg (1734-1735) sowie im Österreichischen Erbfolgekrieg (1740-1748; Österreich gegen Frankreich, Preußen und Bayern), kam es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen und Truppendurchzügen auf westfälischem und rheinländischen Territorium.

Eine längerfristige Friedensphase erfolgte erst zwischen den Jahren 1763 und 1792. Ab 1792 machten sich auch die Rückwirkungen der Französischen Revolution im westfälischen Raum bemerkbar. 1794 rückten französische Truppen vor und besetzten das linke Rheinufer, um es unter französische Gesetzgebunge und Verwaltung zu bringen. Dieses als "Roerdepartement" bezeichnete Gebiet mit Verwaltungssitz in Aachen, markierte seit 1798 die Trennung zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich. Für die rechtsrheinischen Gebiete, zu denen u.a. auch die Herzogtümer Berg und Kleve und die westfälischen Territorien gehörten, kam es erst 1803 im Zuge des Reichsdeputationsausschuss zu einer Um- und Neustrukturierung. Die geistlichen Territorien, die bereits im Laufe des 18. Jahrhunderts an Einfluß eingebüßt hatten, wurden 1803 gänzlich aufgelöst (Säkularisation).

Stephanie Marra

Literatur:
Jörg Engelbrecht: Landesgeschichte Nordrhein-Westfalen, Stuttgart 1994 Wilhelm Kohl: Kleine Westfälische Geschichte, Düsseldorf 1994.
Helmut Lahrkamp: Unter dem Krummstab. Münster und das Münsterland nach dem Westfälischen Frieden bis zum Sturz Napoleons, Münster 1999.
Aloys Winterling: Der Hof der Kurfürsten von Köln 1688-1794. Eine Fallstudie zur Bedeutung "absolutistischer" Hofhaltung, Bonn 1986.

     
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